Betriebliches Praktikum

Im Rahmen der Eignungsprüfung für die Besetzung eines Arbeitsplatzes haben Sie die Möglichkeit die Fähigkeiten und Qualifikationen eines potentiellen Mitarbeiters über ein Praktikum abzuklären. Der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter können in dieser Zeit auch gezielt Kenntnisse vermittelt werden. Das Praktikum darf höchstens vier Wochen dauern. 

Während der Praktikumszeit werden die Leistungen zum Lebensunterhalt durch das Jobcenter Kreis Rendsburg-Eckernförde weiter gezahlt, Fahrkosten werden durch das Jobcenter erstattet.

Die Kontaktaufnahme zu den Mitarbeiter/innen des Jobcenters Kreis Rendsburg-Eckernförde ist immer vor Beginn des Praktikums notwendig.