Teilhabe-Chancengesetz

Werden auch Sie zum Chancengeber!

Liebe Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber,

seit dem 01.01.19 gilt das neue Teilhabe-Chancengesetz. Dieses bietet Ihnen und uns die Möglichkeit, für arbeitsmarktferne Menschen eine Perspektive am Arbeitsleben zu schaffen und sie wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Werden Sie zu einem Chancengeber und Sie erhalten einen Zuschuss zur Lohnzahlung für die Dauer von bis zu fünf Jahren. Die Förderdauer und Förderhöhe ist unter anderem abhänging von der Dauer der Arbeitslosigkeit der Person. Hinsichtlich der Arbeitsstellen gibt es keinerlei Grenzen: sie können in der freien Wirtschaft, bei sozialen Einrichtungen oder Kommunen sein. Wichtig ist allein, dass es sich um sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten handelt, die mit dem Mindestlohn oder ggf. tarifgebunden vergütet werden. Gerne hilft Ihnen das Jobcenter Kreis Rendsburg-Eckernförde bei der Suche nach geeignetem Personal.

Sie haben bereits eine/n passende/n Bewerber/in gefunden? Melden sich bei uns, wir überprüfen gerne die Fördervoraussetzungen!