Geld

Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen Lebenssituation Anspruch auf Bürgergeld haben oder in einer Bedarfsgemeinschaft leben, kann das Jobcenter je nach Bedarf verschiedene Leistungen für Sie übernehmen.

Wird alles gezahlt?

Nein – ganz so geht es nicht und wird in jedem Einzelfall geprüft. Sie können einen Regelsatz bekommen und Miete und Heizung kann auch bezahlt werden, wenn die Kosten hierfür o. k. sind. 

Der Regelsatz ist festgeschrieben, für Miete gibt es Höchstgrenzen! In unserer Eingangszone bzw. bei der Anmeldung können Sie hierfür Übersichten erhalten.

Noch mehr?

Ja, es gibt noch mehr wie z. B. verschiedene Beihilfen. Was Sie im Einzelnen bekommen können, wird in einem persönlichen Gespräch geklärt.

Was tun bei Rückständen?

Wir können Sie bei verschiedenen finanziellen Problemen unterstützen – wie z. B. bei Miet- oder Stromrückständen. Sie müssen aber schnellstmöglich Kontaktaufnehmen und uns informieren!

Sie möchten eine eigene Wohnung beziehen?

Bevor Sie eine eigene Wohnung beziehen, sprechen Sie mit uns! Es gibt Regeln, was möglich ist und was nicht! Lesen Sie bitte auch hierzu die nächste Seite!