
Wohnung
Sie möchten selbständig werden und nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen?
Wenn Sie die Wohnung und Ihr Leben ohne Hilfen des Jobcenters bezahlen, ist dies von unserer Seite aus überhaupt kein Problem!
Sie beziehen Leistungen vom Jobcenter?
Das Gesetz sagt, solange Sie noch unter 25 Jahre alt sind, sollten Sie eigentlich bei Ihren Eltern leben. Sie sind Ihnen gegenüber unterhaltsverpflichtet – zumindest für z.B. Essen, Trinken, Schlafen, Strom, …
Sie möchten trotzdem ausziehen?
Wenn Sie einfach ausziehen, ohne mit uns gesprochen zu haben und Sie dadurch Geld vom Jobcenter brauchen, kann die Miete nicht übernommen werden und das Geld zum Leben beschränkt sich auf 80 % der Regelleistung solange bis Sie 25 Jahre alt werden! Also ganz wichtig: Sprechen Sie erst mit uns!
Gibt es gar keine Ausnahmen?
Doch, die gibt es. Da müssen aber ernsthafte Probleme mit Ihren Eltern vorliegen. Erzählen Sie uns davon.
Wie geht es weiter, wenn wir Ihrem Auszug bei Ihren Eltern zustimmen?
Sie bekommen ein Formular, was sich Mietangebot nennt. Dies lassen Sie von Ihrem zukünftigen Vermieter ausfüllen – aber ohne einen Mietvertrag zu unterschreiben! Dieses Mietangebot geben Sie beim Jobcenter ab und hier wird geprüft, ob die Größe und die Kosten o. k. sind. Auch hier gibt es Grenzen!
- Minderjährige - Jugendamt
- Familienhilfen - Diakonie
- Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen
Und noch einmal: Das Wichtigste ist, dass Sie nichts unternehmen, bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben!