
Kultur & Soziales
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.
Wer bekommt diese Leistung?
Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind.
Was bedeutet „Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe“?
Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Um dies zu ermöglichen, werden zusätzliche Leistungen im Wert von 15 Euro monatlich erbracht.
Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für:
Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein),Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht),Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Museumsbesuche),die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Theaterfreizeit).
Wie funktioniert das?
Die Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe müssen Sie für jedes Kind gesondert beim Jobcenter beantragen. Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig – am besten gleich zu Beginn des Bewilligungszeitraumes – damit die Leistung Ihrem Kind vollumfänglich zu Gute kommt.
Sie können Ihren persönlichen Ansprechpartner oder Ihren Leistungssachbearbeiter im Jobcenter - falls er Sie nicht bereits im Beratungsgespräch auf dieses Thema angesprochen hat - darauf hinweisen, dass Ihr Kind Interesse an sozialen und kulturellen Angeboten hat. Das Jobcenter hält für Sie eine Liste geeigneter Anbieter bereit. Findet sich darin kein passendes Angebot für Ihr Kind, können Sie eigene Vorschläge (Mitgliedschaften in Vereinen u.a.) machen. Das Jobcenter wird dann prüfen, ob die von Ihnen vorgeschlagenen Anbieter und deren Angebote ebenfalls als geeignet eingeschätzt werden können.
Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie für Ihr Kind eine Gutschrift auf auf Ihre Digitale Bildungskarte im Wert von bis zu 180 Euro. Der Betrag ist für den gesamten Bewilligungszeitraum (12 Monate) bestimmt und kann nach Wunsch des Kindes für die genannten Aktivitäten eingesetzt werden. Sie müssen sich also nicht sofort festlegen.
Ihr Kind braucht die Karte dann nur dort vorzulegen, wo es ein Angebot wahrnehmen möchte. Solange der Betrag nicht aufgebraucht ist, werden die entstehenden Kosten direkt mit dem Jobcenter abgerechnet.
Anbieter, die de Bildungskarte für Teilhabe annehmen finden Sie hier