
Mittagessen
Zuschuss zum Mittagessen
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, dann können Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, die Kostenübernahme beantragen.
Wer bekommt diese Leistung?
Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
Welche Leistung wird erbracht?
Grundsätzlich ist die Mittagsverpflegung im Regelbedarf von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Das Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung ist aber in der Regel teurer als ein Mittagessen zu Hause, daher werden mit dieser Leistung die Mehrleistungen ausgeglichen. Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (z. B. belegte Brötchen), wird nicht bezuschusst.
Wie funktioniert das?
Die Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung müssen Sie für jedes Kind gesondert beim Jobcenter beantragen. Die Kostenübernahme wird gewährt, wenn die Schule oder Kindertageseinrichtung ein gemeinschaftliches Mittagessen anbietet und Ihr Kind daran teilnimmt. Mit der Antragstellung ist der Name des Kindes, sowie der Name der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung anzugeben.
Mit dem Bewilligungsbescheid wird Ihnen ein Betrag auf Ihrer Digitalen Bildungskarte für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Ihr Kind gutgeschrieben. Die Digitale Bildungskarte legt Ihr Kind in der Schule bzw. Kindertageseinrichtung vor. Das Jobcenter rechnet die Kosten für die Mittagsverpflegung direkt mit dem Anbieter* ab.
*Das kann z. B. ein Kantinenpächter oder Lieferdienst sein, mit dem die Einrichtung einen Vertrag hat.