
Schulausflüge
Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.
Wer bekommt diese Leistung?
Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind. Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.
Was kann übernommen werden?
Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge, die im Bewilligungszeitraum stattfinden. Das gleiche gilt für mehrtägige Klassenfahrten. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs wird nicht übernommen.
Wie funktioniert das?
Die Leistungen für eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten müssen Sie für jedes Kind gesondert beim Jobcenter beantragen.
Gleichzeitig mit dem Zugang des Bewilligungsbescheides sind die Kosten unmittelbar an die Schule bzw. die Kindertageseinrichtung überwiesen worden.
Einen Antrag auf Schulausflüge bzw. Klassenfahrten finden Sie hier.