Was tun bei Krankheit?

Ich bin arbeitsunfähig erkrankt …

Sie sind verpflichtet eine Erkrankung sofort, jedoch spätestens am dritten Tag, mit Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzuzeigen. Dies gilt für Teilnehmende an Maßnahmen, aber auch für alle anderen Bürgergeldempfänger. Bitten Sie Ihren Arzt, Ihnen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin in Papierform auszustellen, da das Jobcenter keine Berechtigung für die Abfrage der elektonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse hat. 

Reichen Sie daher bitte umgehend nach Erhalt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung persönlich oder postalisch beim Jobcenter Kreis Rendsburg-Eckernförde oder bei Ihrem zuständigen Maßnahmeträger ein.