Mieterhöhung

Ich habe ein Mieterhöhungsschreiben von meinem Vermieter erhalten …

Wenn Sie ein Mieterhöhungsschreiben von Ihrem Vermieter erhalten, können Sie dieses bei der Ermittlung Ihres Anspruchs auf Leistungen nach SGB II berücksichtigen lassen. 

Sprechen Sie bitte mit dem Mieterhöhungsschreiben in der Eingangszone vor. Die Mitarbeiter der Eingangszone werden die erhöhten Unterkunftskosten mit einer Veränderungsmittelung erfassen und zur weiteren Bearbeitung an die Leistungsabteilung weiterleiten. 

Sollten die Kosten der Unterkunft in dem Mieterhöhungsschreiben nicht aufgeschlüsselt sein, erhalten Sie von den Mitarbeitern der Eingangszone eine Vermieterbescheinigung, in der die Kosten der Unterkunft aufgeschlüsselt werden. Alternativ können Sie eine Mieterhöhung auch postalisch bekanntgeben. Reichen Sie hierfür bitte eine Kopie des Mieterhöhungsschreibens und eine ausgefüllte Veränderungsmittelung ein.