Schwangerschaft

Ich bin schwanger. Welche Beihilfen kann ich beantragen?

Die Schwangerschaft ist durch Vorlage des entsprechenden Mutterpasses nachzuweisen. 

Eine Schwangerschaft betrifft sowohl die Arbeitsvermittlung als auch Ihren Leistungsanspruch nach SGB II. 

Mit Eintritt in den Mutterschutz und anschließender (freiwilliger) Elternzeit müssen Sie sich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellen. 

Ihre Schwangerschaft hat folgende leistungsrechtliche Auswirkungen:

  • ab der 13. Schwangerschaftswoche besteht ein Mehrbedarf i. H. v. 17 % vom maßgeblichen Regelbedarf 
  • wenn Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Haushalt der Eltern/eines Elternteils leben, bilden Sie ab der Geburt des Kindes eine eigende Bedarfsgemeinschaft. Daher ist eine rechtzeitige eigene Antragsstellung auf Leistungen nach dem SGB II notwendig. Informationen zur Antragsstellung finden Sie im Menüpunkt "Neukunde".

Auf Antrag können folgende Beihilfen beantragt werden:

  • Schwangerschaftsbekleidung (Pauschalbetrag ab dem 4. Schwangerschaftsmonat)
  • Baby-Erstausstattung (Pauschalbetrag; deckt den Bedarf an Stramplern, Jäckchen, Wickeltüchern, etc.)
  • Baby-Wohnungs-Erstausstattung (Pauschalbetrag, z.B. für die Beschaffung eines Kinderbetts inkl. Zubehör) 
  • Kinderwagen/ Sportkarre/ Buggy (Pauschalbetrag) 

Ein Antrag auf einmalige Beihilfen kann formlos gestellt werden.