
Umzug und Wohnung
Ich möchte umziehen. Was ist zu beachten?
Vor einem geplanten Umzug ist eine vorherige persönliche Vorsprache in dem derzeit für Sie zuständigen Jobcenter notwendig. Dort erhalten Sie die notwendigen Informationen und Unterlagen. Schauen Sie gerne auch in unser Merkblatt Umzug, hier erhalten Sie ebenfalls weitere Informationen.
Anschließend wird überprüft, ob die Mietrichtwerte eingehalten und ob ein triftiger Grund für den Umzug vorliegt.
Wenn Sie einen Umzug außerhalb des Kreises Rendsburg-Eckernförde planen, informieren Sie sich bitte über die Mietrichtwerte des neuen Jobcenters und reichen das Wohnungsangebot dort ein.
Wichtig: Um ggf. keine Nachteile für Sie entstehen zu lassen, unterschreiben Sie den Mietvertrag nicht ohne vorherige Rücksprache mit dem Jobcenter.
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Ich suche eine neue Wohnung im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Was darf die Wohnung kosten?
Die Mietrichtwerte sind von Wohnort zu Wohnort verschieden. Dies hat mit den durchschnittlichen Mieten in den jeweiligen Orten zu tun. Eine Übersicht über die Mietobergrenzen sowie Hinweise zur Größe einer angemessenen Wohnung finden Sie in unserem Merkblatt Umzug.
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Merkblatt Umzug in Russischer Sprache
Merkblatt Umzug in Ukrainischer Sprache
Ich ziehe ohne vorherige Zustimmung bzw. Kostenzusage des Jobcenters um. Mit welchen Nachteilen muss ich rechnen?
keine Bewilligung eines Darlehens zur Finanzierung der Mietkaution,
keine Beihilfe für Umzugskosten,
für die neue Wohnung werden höchstens die bisher erbrachten Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt.
Was wird als Umzugsgrund anerkannt?
- Trennung vom Lebensgefährten, Ehepartner und Lebenspartner
- Zusammenzug mit Lebensgefährten, Ehepartner und Lebenspartner
- Umzug zur Arbeitsaufnahme
- Umzug zur Einleitung von Kostensenkungsverfahren (schriftliche Aufforderung vom Jobcenter Kreis Rendsburg-Eckernförde zur Senkung der Unterkunftskosten)
- gesundheitliche Gründe
- bauliche Mängel der bisherigen Wohnung
- größerer Platzbedarf aufgrund Familienzuwachses (Geburt eines Kindes)
Insbesondere die Arbeitsaufnahme, gesundheitliche Gründe und bauliche Mängel der bisherigen Wohnung sind durch geeignete Dokumente nachzuweisen.
Kann ich für die Anschaffung von Möbeln bzw. Hausrat eine Beihilfe beantragen?
Eine Beihilfe für die Anschaffung von Möbeln kann unter bestimmten Voraussetzungen in Form von Pauschalbeträgen übernommen werden.
Hierfür ist ein formloser Antrag mit Begründung der Notwendigkeit und unter Aufzählung der Gegenstände erforderlich.
Wenn Sie bereits Möbel haben, diese aber unbrauchbar sind, ist ein Zuschuss zur Neuanschafftung nicht möglich. Wir können aber gern die Möglichkeit eines Darlehns prüfen.
Ich muss aufgrund einer Heiz- und Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung an meinen Vermieter oder Energielieferanten zahlen. Gibt es hierfür eine Beihilfe?
Sie sind verpflichtet die Heiz- und Betriebskostenabrechnung dem für Sie jetzt zuständigen Jobcenter einzureichen. Dieses prüft dann die Abrechnung und ob eine Kostenübernahme möglich ist.
Ich habe eine Rückzahlung aus meiner Heiz- und Betriebskosten erhalten. Darf ich das Geld behalten?
Bitte reichen Sie auch in diesem Fall umgehend nach Erhalt die Abrechnung bei uns ein. Sofern die monatlichen Vorauszahlungen für Heiz- und Betriebskosten vom Jobcenter übernommen wurden, steht in der Regel dem Jobcenter die Rückerstattung zu. Sollten Sie von Ihrem Vermieter das Geld bereits erhalten haben, verwahren Sie es bitte, bis Sie von uns den entsprechenden Bescheid erhalten.
Ich muss selbst für die Anschaffung und Finanzierung von Heizmaterial sorgen. Gibt es hierfür eine Beihilfe?
Sofern Sie keine Heizkostenabschläge an Ihren Vermieter bzw. an einen Energieversorger zu zahlen haben, sondern selbst für die Beschaffung von Heizmaterial zuständig sind, kann eine einmalige Heizkostenbeihilfe bewilligt werden. Die Bewilligung erfolgt in der Regel jährlich zu Beginn der Heizperiode im September/ Oktober.
Mit der Heizkostenbeihilfe werden lediglich die reinen Heizkosten abgedeckt. Die Kosten für die Warmwasseraufbereitung sind aus den monatlichen Regelleistungen zu finanzieren.