Urlaub

Muss ich Urlaub als Leistungsempfänger melden?

Einen ausdrücklichen Urlaubsanspruch sieht das Gesetz nicht vor, weil Sie für die Vermittlung und Weiterbildung jederzeit erreichbar sein müssen (geregelt in § 7 Abs. 4a SGB II in Verbindung mit der Erreichbarkeitsanordnung).

Die Zustimmung zur Ortsabwesenheit müssen Sie in jedem Fall vorher persönlich beim Jobcenter oder über die online Plattform jobcenter.digital einholen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, jedoch frühestens 2 Wochen vor Urlaubsbeginn. Bei Zustimmung ist eine Ortsabwesenheit für maximal 3 Wochen im Kalenderjahr möglich (ohne Auswirkung auf die Leistungen). Geflüchtete aus der Ukraine beachten bitte Hinweise zur OrtsabwesenheitНотатки про заплановані поїздки / відпустки (відсутність на місці).

Bei Ortsabwesenheit von bis zu 6 Wochen im Jahr werden alle Leistungen nur 3 Wochen weitergezahlt, wenn das Jobcenter vorab zugestimmt hat. Ab der 4. Woche entfällt der Leistungsbezug! Den Krankenversicherungsschutz ab der 4.Woche müssen Sie selbst vorher bei der Krankenkasse beantragen.

Was passiert, wenn ich länger als 6 Wochen oder ohne Zustimmung des Jobcenters wegfahre?

Wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres länger als 6 Wochen wegbleiben oder ohne Zustimmung des Jobcenters wegfahren, fallen Sie ab dem 1. Tag des Urlaubs aus dem Leistungsbezug, sind nicht mehr krankenversichert und müssen sich umgehend mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Sie müssen mit der Verpflichtung zur Erstattung der Leistungen sowie der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens rechnen, wenn Sie ohne Zustimmung wegfahren oder den genehmigten auswärtigen Aufenthalt überschreiten, ohne das Jobcenter rechtzeitig zu informieren.

Ich möchte ins Ausland verreisen, was muss ich beachten?

Holen Sie bitte vor Antritt eines auswärtigen Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Zustimmung Ihrer Krankenkasse ein, sofern Sie sich in ärztlicher Behandlung befinden oder arbeitsunfähig erkrankt sind.

Je nach Aufenthaltsstatus kann es erforderlich sein, auch die Zustimmung der Ausländerbehörde einzuholen. Die Voraussetzungen klären sie bitte direkt mit den dortigen Ansprechpartnern.

Muss ich mich beim Jobcenter wieder zurückmelden?

Nach Rückkehr aus dem Urlaub müssen Sie sich am 1. Werktag nach Urlaubsende persönlich im Jobcenter melden! Eine telefonische Rückmeldung ist nicht ausreichend. Bitte denken Sie daran, Ihren Ausweis mit zu bringen, wenn Sie sich zurück melden.

Was mache ich, wenn ich nicht rechtzeitg nach Hause zurückkehren kann?

Wenn Sie im Urlaub krank werden und nicht rechtzeitig zurückkehren, sind Sie nicht automatisch entschuldigt. Nur wenn Sie die Transportunfähigkeit schriftlich nachweisen können (in deutscher Sprache!), wird die Weitergewährung von Bürgergeld geprüft.

Bei anderen nachweislichen Hindernissen (z.B. Streik, Verkehrsunfall) kann eine Rückkehrfrist von maximal drei Tagen eingeräumt werden.