Leistungen

Erwerbsfähige, die über kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, bedürftig sind und keine oder keine ausreichende vorrangige Leistung erhalten, können Bürgergeld bekommen. Es können zum einen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und zum anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erbracht werden.

Leistungen zum Lebensunterhalt
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts stellen eine finanzielle Hilfe dar, die Ihren Lebensunterhalt sichern soll. Diese Leistung wird in Form von Bürgergeld und eines eventuellen Mehrbedarfs gezahlt. Das aus Steuermitteln finanzierte Bürgergeld wird in der Regel für zwölf Monaten gewährt. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus.

Umfang und Bestandteile der Leistung
Hilfebedürftige und deren Angehörige erhalten zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes eine monatliche Regelleistung.

Die Pauschalen betragen: hier klicken

Hinzu kommen noch diverse Mehrbedarfs- und Einmalzahlungen, u.a. bei Schwangerschaft und Geburt, Wohnungseinrichtung und für Alleinerziehende.

Weitere Leistungen sowie Hilfen und Förderungen etwa zu besonderen Lebenslagen finden Sie hier.

Kosten für Unterkunft
Weiterhin werden die Kosten für die Wohnungsmiete und die Heizung gezahlt. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite "Kosten der Unterkunft".

Für die Berechnung der Ihnen zustehenden Leistungen, wird gegebenenfalls Ihr Einkommen und Vermögen berücksichtigt und angerechnet. Es werden außerdem pauschal Beiträge zur gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt.