Ich möchte mich von den GEZ-Gebühren befreien lassen

Als Empfänger/in von Bürgergeld nach dem SGB II können Sie sich auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht gem. § 6 Abs. 1 RGebStV befreien lassen.

Hierzu müssen Sie den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ausfüllen und mit einer Bescheinigung über den Bezug von Leistungen nach dem SGB II an die GEZ senden. 

Die Bescheinigung über den Leistungsbezug erhalten Sie als Anlage zu Ihrem Bewilligungsbescheid. Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht muss dem Jobcenter Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht mehr vorgelegt werden.