Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft und Heizkosten werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht; soweit sie angemessen sind.

Darüber hinausgehende Unterkunftskosten sind nur solange zu berücksichtigen, wie es nicht möglich oder zumutbar ist, diese Aufwendungen zu senken.

Bewohnen Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, dann gehören zu den Kosten der Unterkunft auch die damit verbundenen Belastungen (zum Beispiel angemessene Schuldzinsen für Hypotheken, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins, Nebenkosten wie bei Mietwohnungen). Nicht dazu gehören die Tilgungsraten, mit denen letztlich Vermögen aufgebaut wird, was mit dem Zweck einer Fürsorgeleistung nicht vereinbar ist.

Wenn die Aufwendungen höher als angemessenen sind, dann sind Sie verpflichtet, die Kosten der Unterkunft möglichst zu senken. Dies kann z.B. durch Umzug in eine günstigere Wohnung oder durch Untervermietung erfolgen.


Alle notwendigen Informationen zu den geltenden Mietrichtwerten und Heizkostenrichtwerten können Sie unserem Merkblatt für Umzüge entnehmen.

هنا يمكنك ايجاد الملفات باللغة العربية