
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch
Das Jobcenter des Kreises Rendsburg Eckernförde erbringt in den Leistungszentren vor Ort Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (auch Bürgergeld genannt).
Die nachfolgenden Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können insbesondere nicht das persönliche Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort ersetzen, in dem Sie Ihre ganz besondere Situation schildern können. Die hinterlegten Informationen sollen einen ersten Einblick in das Recht des SGB II geben und Ihnen helfen, sich in den Strukturen besser zurechtzufinden. Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort.
Die Angebote des Jobcenter richten sich an die im Zweiten Sozialgesetzbuch im einzelnen bezeichneten leistungsberechtigten Personen. Im Wesentlichen erfasst sind Erwerbsfähige, die über kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, bedürftig sind und keine oder keine ausreichende vorrangige Leistung erhalten.
Welche Leistungen bietet das Jobcenter an?
Die Hilfsangebote des Jobcenters zur Unterstützung der Leistungsempfänger setzten an zwei unterschiedlichen Stellen an. Zum einen werden Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erbracht, bei denen Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner/ eine persönliche Ansprechpartnerin zur Seite gestellt wird, der gemeinsam mit Ihnen gezielt nach neuen Fortbildungs- oder Beschäftigungsmöglichkeiten sucht und Sie auf Ihrem Weg in den neuen Job begleitet.
Parallel dazu erhalten Sie aber auch Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts über das Jobcenter. Bei diesen Leistungen handelt es sich um rein finanzielle Hilfen, die Ihren Lebensunterhalt sichern sollen.
Bereits mit Ihrem Neuantrag im Jobcenter besteht die Möglichkeit eine ganze Reihe von finanziellen Hilfen im Rahmen Ihrer Bedarfsermittlung zu berücksichtigen. Aus Ihren Angaben im Rahmen der Neuantragstellung wird sodann Ihr Bürgergeld-Anspruch berechnet. Vor Ablauf des zwölfmonatigen Bewilligungszeitraumes erhalten Sie rechtzeitig vorher einen schriftlichen Hinweis auf das Auslaufen Ihres Leistungsanspruches und können sodann den beigefügten Weiterbewilligungsantrag (WBA) stellen. Sollten Sie diesen nicht erhalten haben, können Sie unseren im Downloadcenter zur Verfügung gestellten Antragsvordruck nutzen oder Sie nutzen das Online-Portal JobcenterDigital und stellen den WBA bequen online. Die Auszahlung des Leistungsanspruches erfolgt immer monatlich im Voraus zum Monatsersten.
Ausgeschlossen sein kann ein Leistungsanspruch, wenn Sie noch über einzusetzendes Vermögen verfügen.
Für die Höhe Ihres Leistungsanspruches sind verschiedene Faktoren maßgebend. Den wesentlichsten Einfluss auf die Höhe Ihres Anspruches hat allerdings das erzielte Einkommen.
Darüber hinaus können für besondere Lebenslagen noch situationsabhängig weitere Leistungen und unter ganz engen Voraussetzungen auch finanzielle Hilfen für besondere Notlagen gewährt werden.
Was man zum besseren Verständnis unbedingt wissen sollte!
In der Beratungspraxis unseres Jobcenters hat sich gezeigt, dass viele Fragen unserer Kunden leichter gelöst werden können, wenn zunächst einige grundlegende Prinzipien und Begrifflichkeiten, die der Gesetzgeber im zweiten Sozialgesetzbuch verankert hat, nachvollzogen wurden. Hervorzuheben ist hier zum einen der Begriff der Bedarfsgemeinschaft und das für die Einkommensanrechnung maßgebliche Zuflussprinzip.
Sofern Sie weitergehende Fragen zu diesen Themen haben oder gerne Ihre individuelle Situation besprechen möchten, helfen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort gerne weiter. Sprechen Sie uns an!