Willkommen im Jobcenter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Sie waren noch nicht - oder länger als 6 Monate nicht - bei uns? Dann finden Sie auf dieser Seite wichtige Informationen, die Ihnen bei der Antragsstellung weiterhelfen. Das Jobcenter Kreis Rendsburg-Eckernförde hat das Ziel, mit Ihnen gemeinsam wieder einen Weg aus der Hilfebedürftigkeit zu finden.

Antragsstellung 

Um Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) erhalten zu können, müssen die folgenden Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen das 15. Lebensjahr vollendet und dürfen die Altersgrenze nicht  haben
  • Sie müssen erwerbsfähig sein
  • Sie müssen hilfebedürftig sein, d. h. Ihr Lebensunterhalt wird nicht durch anderweitiges vorrangig einzusetzendes Einkommen und/oder Vermögen gesichert
  • Sie müssen einen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben

Wir im Jobcenter Kreis Rendsburg-Eckernförde überprüfen für Sie, ob aufgrund Ihrer persönlichen Situation ein Anspruch auf Bürgergeld besteht. 

Bei Ihrer ersten Vorsprache im Jobcenter Kreis Rendsburg-Eckernförde erfolgt ein erstes Gespräch in der Vorprüfstelle, in dem Ihre Daten aufgenommen werden, sowie eine kurze Prüfung vorgenommen wird. In diesem Gespräch erhalten Sie auch die relevanten Formulare zur Antragsstellung. Weiterhin wird ein Termin zur Neuantragsabgabe mit Ihnen vereinbart, in dem dann die abschließende Prüfung Ihrer Ansprüche vorgenommen wird und ausführlich leistungsrechtliche Fragen beantwortet werden können.

Welche Unterlagen bringe ich zur Antragsstellung mit?

Wenn Sie einen Antrag bei uns stellen möchten, bitten wir Sie, uns bei Ihrem ersten Besuch folgende Unterlagen mitzubringen (dies gilt für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft): 

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung oder Nachweis über den Aufenthaltsstatus (z. B. Freizügigkeitsbescheinigung, wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen)
  • Aktuelle Nachweise über Einkommen (aktuelle Lohnabrechnung und/oder Nachweise über  Leistungen von Dritten, z. B. Wohngeld, Kindergeld, Elterngeld)
  • Aktuelle Kontoauszüge der Girokonten

Wie geht es dannach weiter?

Nachdem Sie Ihre Antragsunterlagen ausgehändigt bekommen und einen Termin zur Antragsabgabe erhalten haben, werden Sie zur Ihrer Arbeitsvermittlung weitergeleitet. Hier erfolgt zunächst in einem kurzen Gespräch eine Bestandsaufnahme Ihrer Situation. Sie erhalten dann einen weiteren Termin zum sogenannten "Erstgespräch". Hier nehmen wir uns Zeit für Sie und Ihre individuelle Lebenslage ist entscheidend für unser Handeln. Daher soll in einem intensiven Erstberatungsgespräch die passende Strategie für Sie gefunden werden. Unser Angebot reicht hier vom Hilfsangebot bis zur anspruchsvollen Qualifizierung.

Bei der persönlichen Antragsabgabe prüft die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und klärt ggf. aufkommende Fragen. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. In Ihrem eigenen Intersse: Je schneller Sie die Unterlagen einreichen, desto schneller kann Ihr Antrag abschließend bearbeitet werden.

Wir bemühen uns Wartezeiten für Sie zu vermeiden. Dies gelingt aber leider nicht immer. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es bei Vorsprachen ohne Termin ein bisschen länger dauern kann.

Ab dem 29.11.2022 können Sie Ihren Antrag auf Bürgergeld auch bequem von zu Hause aus stellen. Sie müssen dann nicht mehr persönlich zur Antragsstellung im Jobcenter erscheinen. Alle Informationen zum Onlineantrag finden Sie unter www.jobcenter.digital.

Leider kommen viele Kundinnen und Kunden mit Vorbehalten und Ängsten ins Jobcenter – oft vom Hörensagen. Was passiert tatsächlich im Jobcenter oder bei Beratungsgesprächen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen liefern die neuen Erklärvideos.