
Bildung und Teilhabe
Leistungen für Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahren
Seit dem 01.01.2011 werden für Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gewährt. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen in unserern Flyer zusammengestellt.
Соціальні виплати у сфері «Освіта та участь у суспільному житті»
Wer kann diese Leistungen beantragen?
Grundsätzlich besteht ein Leistungsanspruch für alle Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.
Wo kann ich die Leistungen beantragen?
Bezieher von Bürgergeld können die Leistungen in dem für sie zuständigen Leistungszentrum des Jobcenter Kreis Rendsburg-Eckernförde beantragen. Bezieher von Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag wenden sich bitte an die für sie zuständige Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung.
Welche Leistungen gibt es?
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
- Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, und
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Wie werden die Leistungen erbracht?
Alle Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes, nicht als Geldleistung erbracht. Die bewilligten Leistungen werden, soweit keine direkte Abrechnung mit dem Anbieter stattfindet, auf Ihre digitale Bildungskarte gebucht und stehen Ihnen damit für unbare Zahlungen an die Leistungsanbieter zur Verfügung.