Über Uns

Ab 01.01.2005 wurde im Rahmen der "Hartz-Gesetze" das Sozialgesetzbuch II (SGB II) geschaffen.  

Die in dem Gesetzbuch genannten Aufgaben werden gemeinsam von der Agentur für Arbeit, sowie dem kommunalen Träger übernommen.

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde die Arbeitsgemeinschaft Rendsburg-Eckernförde (ARGE) ins Leben gerufen, um die Aufgaben aus einer Hand zu erfüllen. Auftraggeber sind also neben dem SGB II die Agentur für Arbeit Neumünster und der Kreis Rendsburg-Eckernförde.

Nach einer gesetzlichen Testphase von 6 Jahren und vielen verfassungsrechtlichen Fragen entstand ab dem 01.01.2011 das Jobcenter Kreis Rendsburg-Eckernförde.

Wir haben vorrangig den Auftrag, gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden, deren Hilfebedürftigkeit zu beenden.