
Über Uns
Ab 01.01.2005 wurde im Rahmen der "Hartz-Gesetze" das Sozialgesetzbuch II (SGB II) geschaffen.
Die in dem Gesetzbuch genannten Aufgaben werden gemeinsam von der Agentur für Arbeit, sowie dem kommunalen Träger übernommen.
Im Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde die Arbeitsgemeinschaft Rendsburg-Eckernförde (ARGE) ins Leben gerufen, um die Aufgaben aus einer Hand zu erfüllen. Auftraggeber sind also neben dem SGB II die Agentur für Arbeit Neumünster und der Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Nach einer gesetzlichen Testphase von 6 Jahren und vielen verfassungsrechtlichen Fragen entstand ab dem 01.01.2011 das Jobcenter Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Wir haben vorrangig den Auftrag, gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden, deren Hilfebedürftigkeit zu beenden.