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Trägerversammlung und Beirat

Entscheidungsträger des Jobcenters ist neben der Geschäftsführung die Trägerversammlung (§44c SGB II). Sie hat 6 Mitglieder, von denen jeweils 3 Mitglieder von der Agentur für Arbeit Neumünster und 3 Mitglieder vom Kreis Rendsburg-Eckernförde benannt werden. Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten des Jobcenters zum Beispiel:

• die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers,
• den Verwaltungsablauf und die Organisation,
• die Genehmigung von Dienstvereinbarungen mit der Personalvertretung,
• die Aufstellung des Stellenplans und der Richtlinien zur Stellenbewirtschaftung,
• die grundsätzlichen Regelungen der innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten.


Bei jedem Jobcenter wird ein örtlicher Beirat gebildet (§18d SGB II). Der Beirat des Jobcenters Kreis Rendsburg-Eckernförde besteht aus 8 Personen. Ihm gehören Vertreter/innen aus den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung und Politik an. Der Beirat berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und –maßnahmen, zum Beispiel:

• Unterstützung der Geschäftsführung bei der Entwicklung von regionalen Lösungskonzepten
• Beratung des Entwurfs des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms
• Behandlung von Zukunftsthemen innerhalb des Jobcenter,
• Beurteilung der arbeitsmarktlichen Verträglichkeit des Instruments Arbeitsgelegenheiten,
• Förderung des gesellschaftlichen Konsenses.