Trägerversammlung und Beirat
Entscheidungsträger des Jobcenters ist neben der Geschäftsführung die Trägerversammlung (§44c SGB II). Sie hat 6 Mitglieder, von denen jeweils 3 Mitglieder von der Agentur für Arbeit Neumünster und 3 Mitglieder vom Kreis Rendsburg-Eckernförde benannt werden. Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten des Jobcenters zum Beispiel:
die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers
den Verwaltungsablauf und die Organisation
die Genehmigung von Dienstvereinbarungen mit der Personalvertretung
die Aufstellung des Stellenplans und der Richtlinien zur Stellenbewirtschaftung
die grundsätzlichen Regelungen der innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten
Bei jedem Jobcenter wird ein örtlicher Beirat gebildet (§18d SGB II). Der Beirat des Jobcenters Kreis Rendsburg-Eckernförde besteht aus 8 Personen. Ihm gehören Vertreter/innen aus den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung und Politik an. Der Beirat berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und –maßnahmen, zum Beispiel:
Unterstützung der Geschäftsführung bei der Entwicklung von regionalen Lösungskonzepten
Beratung des Entwurfs des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms
Behandlung von Zukunftsthemen innerhalb des Jobcenters
Beurteilung der arbeitsmarktlichen Verträglichkeit des Instruments Arbeitsgelegenheiten
Förderung des gesellschaftlichen Konsenses