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Trägerversammlung und Beirat

Entscheidungsträger des Jobcenters ist neben der Geschäftsführung die Trägerversammlung (§44c SGB II). Sie hat 6 Mitglieder, von denen jeweils 3 Mitglieder von der Agentur für Arbeit Neumünster und 3 Mitglieder vom Kreis Rendsburg-Eckernförde benannt werden. Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten des Jobcenters zum Beispiel:

  • die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers

  • den Verwaltungsablauf und die Organisation

  • die Genehmigung von Dienstvereinbarungen mit der Personalvertretung

  • die Aufstellung des Stellenplans und der Richtlinien zur Stellenbewirtschaftung

  • die grundsätzlichen Regelungen der innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten

Bei jedem Jobcenter wird ein örtlicher Beirat gebildet (§18d SGB II). Der Beirat des Jobcenters Kreis Rendsburg-Eckernförde besteht aus 8 Personen. Ihm gehören Vertreter/innen aus den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung und Politik an. Der Beirat berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und –maßnahmen, zum Beispiel:

  • Unterstützung der Geschäftsführung bei der Entwicklung von regionalen Lösungskonzepten

  • Beratung des Entwurfs des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms

  • Behandlung von Zukunftsthemen innerhalb des Jobcenters

  • Beurteilung der arbeitsmarktlichen Verträglichkeit des Instruments Arbeitsgelegenheiten

  • Förderung des gesellschaftlichen Konsenses