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Trägerversammlung und Beirat

Im Jobcenter gibt es wichtige Entscheidungsträger. 
Neben der Geschäftsführung ist das die Trägerversammlung (§44c SGB II). Sie hat 6 Mitglieder: 3 von der Agentur für Arbeit Neumünster und 3 vom Kreis Rendsburg-Eckernförde. Die Trägerversammlung entscheidet über viele Dinge, zum Beispiel:

  • Die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung

  • Den Verwaltungsablauf und die Organisation

  • Die Genehmigung von Dienstvereinbarungen mit der Personalvertretung

  • Die Aufstellung des Stellenplans und die Richtlinien zur Stellenbewirtschaftung

  • Die grundsätzlichen Regelungen der innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten

Außerdem gibt es in jedem Jobcenter einen Beirat (§18d SGB II). 
Im Jobcenter Rendsburg-Eckernförde hat der Beirat 8 Mitglieder. Sie kommen aus Wirtschaft, Verwaltung und Politik. Der Beirat berät das Jobcenter, zum Beispiel:

  • Unterstützung der Geschäftsführung bei der Entwicklung von regionalen Lösungskonzepten

  • Beratung des Entwurfs des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms

  • Behandlung von Zukunftsthemen innerhalb des Jobcenters

  • Beurteilung der arbeitsmarktlichen Verträglichkeit des Instruments Arbeitsgelegenheiten

  • Förderung des gesellschaftlichen Konsenses