Trägerversammlung und Beirat
Im Jobcenter gibt es wichtige Entscheidungsträger.
Neben der Geschäftsführung ist das die Trägerversammlung (§44c SGB II). Sie hat 6 Mitglieder: 3 von der Agentur für Arbeit Neumünster und 3 vom Kreis Rendsburg-Eckernförde. Die Trägerversammlung entscheidet über viele Dinge, zum Beispiel:
Die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung
Den Verwaltungsablauf und die Organisation
Die Genehmigung von Dienstvereinbarungen mit der Personalvertretung
Die Aufstellung des Stellenplans und die Richtlinien zur Stellenbewirtschaftung
Die grundsätzlichen Regelungen der innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten
Außerdem gibt es in jedem Jobcenter einen Beirat (§18d SGB II).
Im Jobcenter Rendsburg-Eckernförde hat der Beirat 8 Mitglieder. Sie kommen aus Wirtschaft, Verwaltung und Politik. Der Beirat berät das Jobcenter, zum Beispiel:
Unterstützung der Geschäftsführung bei der Entwicklung von regionalen Lösungskonzepten
Beratung des Entwurfs des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms
Behandlung von Zukunftsthemen innerhalb des Jobcenters
Beurteilung der arbeitsmarktlichen Verträglichkeit des Instruments Arbeitsgelegenheiten
Förderung des gesellschaftlichen Konsenses