Arbeitsaufnahme

Ich nehme eine Arbeit/einen Nebenverdienst/eine Ausbildung auf …

Sie haben eine Arbeit gefunden, das freut uns sehr für Sie. Herzlichen Glückwunsch.

Erwerbseinkommen (sozialversicherungspflichtig, geringfügig oder ggf. ehrenamtlich) sind auf die Leistungen zum Lebensunterhalt anzurechnen. Von diesem Einkommen wird jedoch ein Freibetrag abgezogen, so dass nicht Ihr volles Einkommen berücksichtigt wird.

Alle wichtigen Informationen zur Arbeitsaufnahme finden Sie in unserem "Merkblatt Arbeitsaufnahme". Am Ende des Antrags finden Sie den Antrag für das Überbrückungsdarlehen, für den Monat der ersten Gehaltszahlung. Das Gehalt wird immer nachträglich erbracht, ist aber bereits voll auf die Leistungen anzurechnen. Damit Ihnen hier kein finanzieller Engpass entsteht, können Sie für den ersten Monat der Arbeitsaufnahme ein Überbrückungsdarlehen beantragen

Welche Unterlagen/Angaben benötigt das Jobcenter?
Ihr Jobcenter benötigt schnellstmöglich folgende Unterlagen bzw. Angaben von Ihnen, um den Leistungsanspruch schnellstmöglich korrekt berechnen zu können:
- Arbeitsvertrag
- Verdienstabrechnung
- Kontoauszug mit dem Zufluss des Einkommens (Zahlungseingang)

Was kann ich tun, wenn ich die Unterlagen noch nicht habe?
Wenn Sie diese Unterlagen nicht sofort vorlegen können, teilen Sie Folgendes bitte mit:
- Wann erhalten Sie Ihr erstes Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis?
- Wie hoch ist dieses ungefähr?
- Erfragen Sie dieses notfalls bei Ihrem Arbeitgeber!

Wo sage ich Bescheid?
Die Informationen können Sie schriftlich bzw. online über jobcenter.digital einreichen, in der Eingangszone im Jobcenter abgeben oder auch telefonisch unter der Nummer 04331/4385-0 mitteilen.

Warum sind die Angaben so wichtig?
Durch Ihr Einkommen sind Sie künftig  in der Lage, Ihren Lebensunterhalt (zum Teil) selbst zu bestreiten. Um Überzahlungen zu vermeiden, wird Ihr Leistungsanspruch neu berechnet. Für eine möglichst genaue Berechnung benötigt das Jobcenter zumindest eine ungefähre Angabe Ihrerseits über die Höhe des Einkommens.
Möglicherweise werden Sie aufgrund Ihres neuen Einkommens keinen Anspruch auf Bürgergeld mehr haben, weil Sie dadurch Ihren Bedarf vollständig selbst decken können. Wenn dieses zu erwarten ist, werden die Leistungen für die Zukunft aufgehoben.

Was kann ich tun, um die Zeit bis zur 1. Gehaltszahlung finanziell zu überbrücken?
Im Normalfall wird Ihnen das erste Gehalt erst am Ende des Monats nach der Arbeitsaufnahme zufließen. Daher stellen Sie bitte in diesen Fällen einen formlosen Antrag auf ein Darlehen für überbrückende Leistungen bis zur Ihrer ersten Gehaltszahlung. Damit ist sichergestellt, dass Sie bis dahin Ihren Lebensunterhalt weiter finanzieren können.

Nach Eingang des Gehaltes und Vorlage der Nachweise wird dann geprüft, ob das Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt werden kann, oder zurückgezahlt werden muss. Bei einer Rückzahlung des Darlehens ist eine Vereinbarung von Zahlungserleichterungen (Ratenzahlung) möglich.