Eingliederungszuschuss (EGZ)
Bei Einstellung eines förderungsbedürftigen Arbeitnehmers können Sie als Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten.
Über Förderhöhe und Förderdauer wird individuell in Abhängigkeit von den Voraussetzungen der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers entschieden.
Der Eingliederungszuschuss sowie der Qualifizierungszuschuss müssen vor Beginn der Arbeitsaufnahme beantragt werden.
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