
Umzug
Bevor Sie eine Wohnung mieten, brauchen Sie die Zustimmung vom Jobcenter. Die Kosten für die Wohnung gehören zum Bürgergeld. Darum ist es wichtig, vorher zu besprechen, warum Sie umziehen wollen und welche neuen Mietkosten entstehen. Zuständig ist immer das Jobcenter am Ort der neuen Wohnung.
Umzug innerhalb des Kreises Rendsburg-Eckernförde:
Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt mit uns auf. Dann können wir das Vorgehen besprechen. Wenn Sie ohne Zustimmung umziehen, kann es sein, dass das Jobcenter die neue Miete nur teilweise zahlt. Auch ein Darlehen für die Mietkaution kann dann nicht gezahlt werden.
Wegzug aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde:
Wenn Sie am neuen Wohnort Bürgergeld beantragen wollen, lassen Sie vor der Anmietung die Kosten vom neuen Jobcenter prüfen. Teilen Sie uns bitte Ihre neue Adresse und das Umzugsdatum mit.
Zuzug in den Kreis Rendsburg-Eckernförde:
Wenn Sie aus einem anderen Gebiet hierher ziehen möchten, schicken Sie bitte das Wohnungsangebot an uns. Informationen zu den Mietrichtwerten finden Sie im Merkblatt Umzug.
Auszug
Sie wohnen noch bei Ihren Eltern und möchten ausziehen? Das geht, wenn Sie über 25 Jahre alt sind oder durch den Auszug kein Bürgergeld vom Jobcenter mehr brauchen.
Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und Bürgergeld brauchen würden, brauchen Sie die Zustimmung vom Jobcenter.
Das Gesetz sagt: Unter 25 Jahren sollten Sie bei Ihren Eltern wohnen. Ihre Eltern müssen Ihnen für Dinge wie Essen, Trinken, Schlafen oder Strom helfen.
Es gibt aber Ausnahmen. Sie können einen Antrag auf eine eigene Wohnung stellen, zum Beispiel, wenn es ernsthafte Probleme mit Ihren Eltern gibt.
Wichtig: Sprechen Sie zuerst mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter, bevor Sie etwas unternehmen. Sie wissen nicht, wer zuständig ist? Dann buchen Sie einfach einen Onlinetermin. (Für die Stellensuche) Wir helfen Ihnen gern!