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Umzug

Bevor Sie eine Wohnung anmieten, benötigen Sie die Zustimmung vom Jobcenter! Die Kosten für eine Wohnung sind Bestandteil des Bürgergeldes. Daher ist es wichtig vorab genau zu besprechen, warum ein Umzug erfolgen muss und welche neuen (Miet-)Kosten dadurch entstehen. Zuständig für die Prüfung ist immer das Jobcenter, in dem die neue Wohnung liegt.

Umzug innerhalb des Kreises Rendsburg-Eckernförde:
Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit uns auf, damit wir das genaue Vorgehen besprechen können. Wenn Sie ohne Zustimmung des Jobcenters umziehen, kann es passieren, dass z.B. die neue Miete nur anteilig übernommen wird. Außerdem kann in dem Fall auch kein Darlehen für die Mietkaution gezahlt werden.

Wegzug aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde:
Wenn Sie auch am neuen Wohnort einen Antrag auf Bürgergeld stellen wollen, lassen Sie bitte vor Anmietung einer neuen Wohnung die Kosten durch das neue Jobcenter prüfen. Wenn es mit dem Wegzug klappt, teilen Sie uns bitte Ihre neue Adresse mit und zu wann der Umzug erfolgt. 

Zuzug in den Kreis Rendsburg-Eckernförde:
Wenn Sie aus einem anderen Gebiet in den Kreis Rendsburg-Eckernförde ziehen möchten, reichen Sie bitte das Wohnungsangebot bei uns ein. Eine Übersicht über die Mietrichtwerte finden Sie im Merkblatt Umzug.

Auszug

Sie wohnen bei Ihren Eltern und möchten ausziehen? Das ist kein Problem, wenn Sie über 25 Jahre alt sind oder Sie durch den Auszug keine Leistungen mehr vom Jobcenter benötigen. Wenn Sie jedoch unter 25 Jahre alt sind und durch dem Auszug Bürgergeld benötigen würden, brauchen Sie die Zustimmung vom Jobcenter.

Das Gesetz sagt, solange Sie noch unter 25 Jahre alt sind, sollten Sie eigentlich bei Ihren Eltern leben. Ihre Eltern sind Ihnen gegenüber unterhaltsverpflichtet – zumindest für z.B. Essen, Trinken, Schlafen, Strom.

Doch es gibt Ausnahmen und Sie können einen Antrag auf eine eigene Wohnung stellen, z.B. wenn Sie ernsthafte Probleme mit Ihren Eltern haben.

Ganz wichtig: Sprechen Sie zunächst mit Ihrer/m Ansprechpartner/in im Jobcenter bevor Sie etwas unternehmen. Sie wissen nicht, wer für Sie zuständig ist? Kein Problem: Buchen Sie einfach einen Onlinetermin (Rund um die Stellensuche). Wir helfen Ihnen gern!