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Anspruch

Wer kann Bürgergeld beantragen?

Für einen Antrag auf Bürgergeld müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Einen Antrag stellen kann:

- wer mindestens 15 Jahre alt ist,
- wer keine Altersrente bekommt, weil das Regelrentenalter (zwischen 65 und 67 Jahren) noch nicht erreicht wurde,
- wer erwerbsfähig ist, das heißt, wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann,
- wer hilfebedürftig ist, das heißt, seinen Lebensunterhalt und den seines Haushaltes nicht selbst, zum Beispiel durch Einkommen, Ersparnisse oder andere Sozialleistungen sichern kann,
- wer in Deutschland lebt.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Sonderregelungen für Studierende, Auszubildende oder Menschen, die im Moment nicht erwerbsfähig sind.
Der tatsächliche Anspruch auf Bürgergeld kann nur direkt durch das Jobcenter geprüft und entschieden werden.

Übrigens: Über das Jobcenter können auch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden.