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Wenn Sie Bürgergeld erhalten, werden auch die Kosten für Ihre Wohnung übernommen, sofern sie angemessen sind.

Sie wohnen zur  Miete? Folgende Kosten können vom Jobcenter übernommen:
- Kaltmiete 
- Kosten für Wasser
- Heiz- und Betriebskosten.

Wie teuer und wie groß eine Wohnung sein darf, ist in den Mietrichtwerten festgelegt. Diese sind vom Kreis Rendsburg-Eckernförde festgelegt worden und werden regelmäßig überprüft.

Ihre Wohnung ist zu groß oder zu teuer? Keine Sorge: Wenn Sie erstmals Bürgergeld beantragen, gilt für Sie eine sogenannte Karenzzeit von 12 Monaten, in denen die Miete in der tatsächlichen Höhe gezahlt wird. Also auch, wenn sie über den Mietrichtwerten liegt.


Sie wohnen in einem Eigenheim oder eine Eigentumswohnung? Folgende Kosten können vom Jobcenter übernommen werden:
- Schuldzinsen für Hypotheken (sofern angemessen)
- Grundsteuer
- Wohngebäudeversicherung
- Erbbauzins
- Nebenkosten

Nicht übernommen werden: Tilgungsraten.