Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Als Empfänger/in von Grundsicherungsgeld können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Hierzu müssen Sie den "Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag" ausfüllen und mit einer Bescheinigung über den Bezug von Grundsicherungsgeld an den Beitragsservice senden. Die Bescheinigung über den Leistungsbezug erhalten Sie als Anlage zu Ihrem Bewilligungsbescheid. Der Antrag auf Befreiung muss dem Jobcenter nicht mehr vorgelegt werden.