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Wohnung + Heizung

Wenn Sie Bürgergeld bekommen, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten für Ihre Wohnung, wenn sie angemessen sind.

Sie wohnen zur Miete? Dann kann das Jobcenter folgende Kosten übernehmen:
- Kaltmiete
- Kosten für Wasser
- Heiz- und Betriebskosten

Wie teuer und wie groß eine Wohnung sein darf, steht in den Mietrichtwerten. Diese Werte legt der Kreis Rendsburg-Eckernförde fest und überprüft sie regelmäßig.

Ihre Wohnung ist zu groß oder zu teuer? Keine Sorge: Wenn Sie zum ersten Mal Bürgergeld beantragen, gibt es eine sogenannte Karenzzeit von 12 Monaten. In dieser Zeit zahlt das Jobcenter die Miete in voller Höhe, auch wenn sie über den Richtwerten liegt.

Sie wohnen in einem Eigenheim oder in einer Eigentumswohnung? Dann kann das Jobcenter folgende Kosten übernehmen:
- Schuldzinsen für Hypotheken (sofern angemessen)
- Grundsteuer
- Wohngebäudeversicherung
- Erbbauzins
- Nebenkosten

Nicht übernommen werden: Tilgungsraten.